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Androhung einer Krankmeldung nach Arbeitgeberweisung: Grund für außerordentliche fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21. Juli 2020 (Az. 8 Sa 430/19) entschieden, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer als Reaktion auf eine Weisung des Arbeitgebers mit einer Krankmeldung droht. Ein außerordentlicher fristloser Kündigungsgrund liegt in diesem Falle auch vor, wenn der Arbeitnehmer dann tatsächlich erkrankt und die Weisung unwirksam ist. Denn allein die Drohung mit der Krankmeldung stellt eine kündigungsrelevante Nebenpflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses dar.

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Datentransfer in Drittstaaten 2.0: Neuer Entwurf für Standardvertragsklauseln

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Am 12. November 2020 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für neue Standardvertragsklauseln zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten vorgelegt. Und das relativ umfassend. Der Entwurf, dessen Schicksal natürlich noch vom weiteren Verfahrensverlauf abhängt, macht zumindest auf den ersten Blick ein wenig Mut, wobei im Falle einer Verabschiedung insbesondere die Praxistauglichkeit abzuwarten bleibt.

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G20 – „Fahndung“ der BILD war zulässig

Die BILD-Zeitung durfte Fotos veröffentlichen, die Personen während der Ausschreitungen und Plünderung anlässlich des G20-Gipfels im Jahr 2017 im Hamburg identifizierbar zeigen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 29.09.2020 (Az. VI ZR 449/19).

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BGH – Bedruckung von Etiketten

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Urteil vom 15.09.2020 (Az: X ZR 151/18) hat sich der BGH mit der Abgrenzung einer Konkretisierung des Patentanspruchs von einer unzulässigen Erweiterung befasst.

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Eindämmen – und was dann? Die Grundrechte verlangen eine Corona-Exit-Strategie

Prof. Dr. Stefan Hertwig

Gibt es einen erfolgversprechenden Weg aus der Corona-Krise? Wenn es ihn gibt, dann muss die Politik ihn auch ergreifen. Es genügt nicht, die Menschen an Masken und Abstandsgebote zu gewöhnen und das Virus im Übrigen lediglich zu verwalten. Bereits im Brockdorf-Beschluss aus dem Jahre 1985 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein vorbeugendes Verbot – damals einer Demonstration – die „vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel voraussetze“, um die Grundrechtsausübung doch noch zu ermöglichen. Übertragen auf die gegenwärtige Situation muss die Exekutive den effektivsten Weg einschlagen, um die Corona-bedingten Grundrechteinschränkungen so schnell als irgend möglich wieder zu beenden.

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