Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21. Juli 2020 (Az. 8 Sa 430/19) entschieden, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer als Reaktion auf eine Weisung des Arbeitgebers mit einer Krankmeldung droht. Ein außerordentlicher fristloser Kündigungsgrund liegt in diesem Falle auch vor, wenn der Arbeitnehmer dann tatsächlich erkrankt und die Weisung unwirksam ist. Denn allein die Drohung mit der Krankmeldung stellt eine kündigungsrelevante Nebenpflichtverletzung des Arbeitsverhältnisses dar.
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