Ali Artik
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 17.12.2025 – 11 U 7/24 entschieden, dass Erwerber eines Bauträgerobjekts trotz noch offener Restkaufpreisforderungen die Zustimmung zur Eigentumsumschreibung verlangen können, wenn ihnen wegen wesentlicher Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und die Verweigerung der Eigentumsübertragung durch den Bauträger nach § 320 Abs. 2 BGB treuwidrig wäre.
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