Viktoria Rother
Ein Unternehmer kann keine zusätzliche Vergütung verlangen, soweit die dem Nachtrag zugrundeliegenden Leistungen bereits vom beauftragten Leistungsverzeichnis umfasst sind und mit den dort vereinbarten Einheitspreisen abgegolten werden. So die Entscheidung des Kammergerichts Berlin mit Urteil vom 13.02.2026 – 21 U 13/26.
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