Die EU-Kommission legt ihren Vorschlag für EU Inc. vor – Ein Regelungsvorschlag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes

Mit dem am 18. März 2026 vorgestellten Regelungsvorschlag „EU Inc.“ verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, strukturelle Hürden im Binnenmarkt abzubauen und Unternehmensgründungen sowie grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten europäischer Unternehmen deutlich zu vereinfachen. Die Initiative ist Teil der Aktualisierung der Binnenmarktstrategie und soll den europäischen Binnenmarkt als Wirtschaftsstandort attraktiver machen und stärken.

Was passiert ist

Der im September 2024 veröffentlichte Draghi-Bericht stellte verschiedene Strategien für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum für Europa vor. Die Kernbereiche des Berichts umfassten unter anderem strategische Maßnahmen zum Aufholen des Innovationsrückstands gegenüber den USA und China sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Der Bericht betonte die Notwendigkeit, innovativen Unternehmen die Expansion zu erleichtern und so den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Der Vorschlag für EU Inc. bildet einen zentralen Bestandteil der Antwort der Kommission auf diese Herausforderungen. EU Inc. ist ein optionales, digital ausgerichtetes europäisches Rahmenwerk, das Unternehmen die Gründung, den Betrieb und die Markterschließung innerhalb des Binnenmarkts erleichtern soll – und zugleich Anreize setzt, europäische Standorte zu wählen bzw. dorthin zurückzukehren.

Welche Probleme EU Inc. lösen soll

Die Erschließung des Binnenmarkts bzw. die grenzüberschreitende Expansion setzt europäische Unternehmen bislang einer stark fragmentierten Landschaft aus 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensformen aus. Dies führt zu erheblichem administrativem Aufwand und Kosten, insbesondere durch die Beauftragung verschiedener Berater aus den unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Insbesondere für Start-ups und KMUs kann dies überfordernd wirken und die Gründung von Tochtergesellschaften und die Markterschließung im europäischen Ausland erheblich verzögern.

EU Inc. soll als europäische Verordnung ein einheitliches, optionales Regelwerk schaffen, das als supranationales „28. Regime“ neben den 27 nationalen Rechtsordnungen steht. Anstelle nationaler Regelungen der Mitgliedsstaaten wird für EU Inc.-Unternehmen die EU. Inc-Verordnung gelten – unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat die Unternehmen ihren Sitz haben.

Gleichzeitig stellt die Kommission klar, dass die nationalen Vorschriften insbesondere im Steuer- Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht (einschließlich Mitbestimmungsrecht) weiterhin Anwendung finden sollen, um so einen etwaigen Missbrauch der EU-Inc. zu verhindern.

Zentrale Inhalte des Vorschlags für EU Inc.

Zu den Hauptmerkmalen der EU Inc. gehören:

  • Schnelle Registrierung und vereinfachte Gründungsverfahren für europäische Unternehmen

    • Unternehmen sollen innerhalb von 48 Stunden für weniger als 100,00 € und ohne Mindestkapitalanforderungen ausschließlich digital gegründet werden können.
    • Unternehmensinformationen müssen nur noch einmalig über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermittelt werden, welche die nationalen Unternehmensregister (z.B. das deutsche Handelsregister, die niederländische Kamer van Koophandel oder das französische Registres du Commerce et des Sociétés) miteinander verbindet. In einem zweiten Schritt plant die Kommission, ein neues zentrales EU-Register einzurichten.
    • Sämtliche Prozesse sollen digital erfolgen. Auch wenn der Vorschlag bislang keine Aussagen zu etwaigen notariellen Formerfordernissen für deutsche EU‑Inc.-Unternehmen enthält, dürfte die notarielle Beurkundung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen sowie die notarielle Beglaubigung von Registeranmeldungen nur schwer mit dem von der Kommission vorgesehenen „One‑Stop‑Digital‑System“ und der angekündigten 48‑Stunden‑Gründung vereinbar sein. Spätestens mit Einführung eines EU‑weiten Unternehmensregisters sollte daher das Erfordernis notarieller Beglaubigungen für die Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen entfallen.

      Der Vorschlag zielt insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturierungen auf eine deutliche Reduktion von Gründungskosten und der Verfahrensdauer ab.

  • Erleichterung für grenzüberschreitende Expansionen

    Der Vorschlag enthält Maßnahmen, welche die Markteintrittshürden in anderen EU-Staaten deutlich senken sollen:

    • Standardisierte Unternehmensinformationen (EU Business Certificate) zur Vereinfachung von Registrierungs- und Nachweispflichten im EU-Ausland.
    • Einheitliche Transparenz- und Offenlegungsvorgaben für Unternehmensdaten.
    • Verbesserte Zusammenwirkung bestehender Unternehmensregister.

Für Unternehmen mit Aktivitäten in mehreren EU-Staaten sollten durch die Vereinheitlichung Verwaltungsaufwand und Compliance-Anforderungen spürbar sinken.

  • Verbesserter Zugang zu Investitionen und Fremdkapital

Die Kommission adressiert auch bestehende strukturelle Investitionsbarrieren. Geplant sind insbesondere Maßnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen, etwa durch standardisierte Dokumentations- und Informationsanforderungen bei Investitionen und Finanzierungsrunden. Dies soll Investoren und wachstumsorientierten Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen verschaffen.

  • Flexibilität bei Gesellschaftsanteilsarten

EU-Inc.-Unternehmen sollen verschiedene Arten von Gesellschaftsanteilen mit unterschiedlichen Kapital- und Stimmrechtsanteilen schaffen können. Dies soll, so die Kommission, beispielsweise Gründern dabei helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen.

Die nächsten Schritte

Der Vorschlag von EU Inc. wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die Verordnung soll bis Ende 2026 verabschiedet werden.

Fazit und Handlungsempfehlung

EU Inc. ist ein struktureller Reformvorschlag mit klarem Fokus auf Entbürokratisierung, Digitalisierung und Wachstumsorientierung. Für Unternehmen mit EU‑weiter Tätigkeit dürfte das Paket zumindest mittelfristig administrative Entlastungen, einheitlichere regulatorische Anforderungen und schnellere Marktprozesse bringen.

Unternehmen sollten bereits jetzt prüfen, ob eine künftig mögliche EU-Inc.-Gesellschaft für geplante grenzüberschreitende Expansionen oder Markterschließungen strategische Vorteile bietet und ob die bestehende Struktur hierfür geeignet ist. Sinnvoll ist es zudem, zentrale Gründungs- und Corporate-Governance-Unterlagen frühzeitig zu vereinheitlichen und digital verfügbar zu machen, um eine spätere Expansion ohne Verzögerungen vorbereiten zu können. Schließlich sollten international tätige Unternehmen ihre grenzüberschreitenden Register‑ und Compliance‑Prozesse daraufhin analysieren, ob ein harmonisiertes europäisches Unternehmensrahmenwerk operative Abläufe künftig vereinfachen könnte.

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Julius Bischoff

Julius Bischoff

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