Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB überplant werden dürfen. Die Begründung: § 13b BauGB sei mit EU-Recht unvereinbar. (BVerwG, Urteil vom 18.07.2023, 4 CN 3.22)
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