2. Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“

Das KRITIS-Dachgesetz ist verabschiedet: Nach dem Beschluss des Bundestags am 29.01.2026 und der Zustimmung des Bundesrats am 06.03.2026 ist das Gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu physischen Sicherheitsmaßnahmen, Risikoanalysen und Meldungen von Störungen.

Wir hatten Sie bereits auf unserer ersten Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“ am 31.10.2025 auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs über die wesentlichen Pflichten für Unternehmen informiert.

Um Ihnen den neuen Rechtsrahmen vorzustellen und einen kompakten Überblick über die nun feststehenden Pflichten sowie die wesentlichen Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zu geben, möchten wir Sie bereits heute auf unsere 2. Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“ am 11. Juni 2026 (nachmittags) aufmerksam machen.

Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern Lülf+ und BFT Cognos präsentieren wir Ihnen

  • die aktuellen gesetzlichen Anforderungen,
  • praxisnahe Lösungswege für eine effiziente Umsetzung,
  • konkrete Ansätze, um Ihren Betrieb sicher und zukunftsfit auszurichten.

Die Veranstaltung findet erneut bei CBH Rechtsanwälte in Köln statt. Nach den Vorträgen laden wir Sie zum „Get-Together“ bei Kölsch und Buffet ein. Das ausführliche Programm finden Sie hier in Kürze. Die Teilnahme bleibt für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Wir freuen uns darauf, Sie auch in diesem Jahr wieder zu unserem zentralen Branchentreff begrüßen zu dürfen.

Wenn Sie an unserer 2. Fachtagung teilnehmen wollen, registrieren Sie sich bitte bis zum 01. Juni 2026 unter dem nachstehenden Link und folgen Sie den dortigen Hinweisen zur Registrierung: https://www.cbh.de/anmeldung-kritis/

Zurück
Johannes Ristelhuber

Johannes Ristelhuber

ZUM PROFIL
René Scheurell

René Scheurell

ZUM PROFIL