Franziska Anneken
Mit seiner Entscheidung „Zigarettenpackung“ bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Einfügung von nicht ursprungsoffenbarten oder nicht ursprünglich als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmalen (BGH, Urteil v. 20.10.2020, Az. X ZR 158/18).
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