In seinem Urteil vom 30.07.2018 (Az. 33 O 12885/17) hat das LG München I einen Wettbewerbsverstoß aufgrund des Vorenthaltens wesentlicher Informationen mangels ausreichenden Hinweises darauf, dass das beworbene Produkt gebraucht ist, konstatiert und zudem klargestellt, dass der Hinweis „Refurbished Certificate“ den Durchschnittsverbraucher nicht darüber informiert, dass das so beworbene Produkt gebraucht ist. Sachverhalt Der Kläger […]