Dr. Maik Kirchner
OLG-Rechtsprechung im Einklang mit dem BGH: Bei einem KfW-Darlehen stehen dem Darlehensnehmer nur reduzierte Nutzungswertersatzansprüche bei Widerruf zu. Ausgangslage Für den Nutzungswertersatzanspruch der Darlehensnehmer bei Widerruf grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen ist seit dem Urteil des BGH vom 12.07.2016 – XI ZR 564/15 – zu vermuten, dass die beklagte Bank aus den von den Darlehensnehmern geleisteten Ratenzahlungen […]