André Ueckert
Der Urlaubsanspruch kann nach einer Entscheidung des BAG nicht mehr automatisch verfallen. So will es auf den ersten Blick zwar der Wortlaut des Gesetzes, im Einklang mit einer Entscheidung des EuGH sei jedoch nun eine arbeitnehmerfreundlichere Auslegung geboten, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Sachverhalt Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften […]