Dr. Maik Kirchner
Einen lange schwelenden Streit zwischen Bankenvertretern und Verbraucheranwälten hat der BGH nun entschieden: Bis zur vollständigen Rückführung eines Darlehens steht der Bank auch nach Widerruf für die verbleibende Restdarlehensvaluta der vereinbarte Vertragszins zu.
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