Dr. Sascha Vander, LL.M.
Das OVG des Saarlandes hat in einem Beschluss vom 16.02.2021 (Az.: 2 A 355/19) entschieden, dass eine Einwilligung in telefonische Werbung mit einem für E-Mail-Werbung typischen Double-opt-in-Verfahren per E-Mail weder den gesetzlichen Anforderungen des UWG noch – und das ist neu – den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Für das Telefonmarketing wird es nunmehr auch von datenschutzrechtlicher Seite eng.
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