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Bundespatentgericht – Gebrauchsmusterschutz für Verwendungsansprüche

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

Das Bundespatentgericht hat sich in einem Beschluss vom 06.11.2018 (35 W (pat) 412/16) in Anlehnung an die Entscheidung des BGH - Arzneimittelgebrauchsmuster (GRUR 2016, 135) zu der Abgrenzung des Schutzausschlusses für Verfahren nach § 2 Nr. 3 GebrMG für Verwendungsansprüche geäußert.

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OVG NRW erklärt mit Beschluss vom 01.04.2019 (Az.: 12 B 43/19) Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in Altenpflegeheimen für rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerde eines durch CBH vertretenen Trägers eines Altenpflegeheims in Köln stattgegeben. Der Träger hatte sich gegen eine sogenannte Wiederbelegungssperre zur Wehr gesetzt, die die Stadt Köln zur Durchsetzung einer Einzelzimmerquote in Pflegeheimen von 80 % angeordnet hatte.

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BGH zur Unzulässigkeit der Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren

Franziska Anneken

Hat der Patentinhaber das Streitpatent in erster Instanz sowohl in der erteilten als auch in einer beschränkten Fassung verteidigt, muss er, will er die erteilte Fassung auch vor dem BGH verteidigen, jede selbständig tragende Begründung angreifen, mit der das BPatG das Streitpatent für in der erteilten Fassung nicht rechtsbeständig erachtet und insoweit für nichtig erklärt hat (BGH, Urteil vom 18.12.2018, Az. X ZR 37/17).

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