Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist am 25.03.2021 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Errichtung von und die Ausstattung mit vorbereitender Leitungsinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität sowohl in zu errichtenden Gebäuden als auch in bestehenden Gebäuden, die baulich angepasst werden. Es gilt für sämtliche Maßnahmen, die dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen und für die ein Bauantrag nach dem 25.03.2021 eingereicht worden ist bzw. Bauarbeiten nach dem 25.03.2021 begonnen wurden.
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