Dr. Sascha Vander, LL.M.
Mit Urteil vom 01.10.2019 (Rechtssache C‑673/17, Planet 49) hat der EuGH in Sachen „Cookie-Nutzung“ ein Machtwort gesprochen, das noch eine Weile nachhallen wird. Für sämtliche Cookies, die für das Angebot einer Website nicht technisch erforderlich sind, also insbesondere Tracking- und Werbecookies, gilt eine strenge Einwilligungspflicht. Widerspruchslösungen oder Cookie-Banner mit Hinweisen auf ein Einverständnis bei Nutzung der Website gehören damit jedenfalls für die Bereiche Tracking und Werbung unter Verwendung von Cookies bzw. Geräteinformationen der Nutzer rechtlich der Vergangenheit an. Die Auswirkungen der Entscheidung sind durchaus erheblich.
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