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Arbeitsrecht

Zwischen Neugier und Datenschutz: Was Unternehmen bei Online-Recherchen über Kandidaten beachten müssen

Stephan Hinseln

Jeder Mensch hat mittlerweile einen umfangreichen digitalen Fingerabdruck. Daher hat die Internetrecherche über Bewerber für Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Fülle an online verfügbaren Informationen ermöglicht es Unternehmen, zusätzliche Erkenntnisse über Kandidaten zu gewinnen, die über die eingereichten Bewerbungsunterlagen hinausgehen. Hierbei darf die Suche aber nicht „frei heraus“ erfolgen. Was es zu beachten gibt, stellt der nachfolgende Beitrag kursorisch vor.

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Ausgeliefert ohne Auslieferungsbeleg

Kristin Zimmermann

Arbeitgeber, die ein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben versenden, müssen sowohl den Ein- als auch den Auslieferungsbeleg präsentieren können, damit sie überhaupt in den Genuss des Beweises des ersten Anscheins bzgl. eines Zugangs kommen können - so entschied jüngst das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Urt. v.12.12.2023 – 15 Sa 20/23).

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Ohne Prävention – keine wirksame Probezeitkündigung

Friederike Schmidt / Bettina Schmidt

Arbeitgeber sind ab Beginn des Arbeitsverhältnisses – und damit auch während der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG – verpflichtet, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmern ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen, so entschied das Arbeitsgericht Köln (20.12.2023 – 18 Ca 3954/23) in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 21.04.2016 – 8 AZR 402/14).

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Kann das Arbeitsrecht der deutschen Nationalmannschaft im Viertelfinale der Fußball-EM helfen?

Stephan Hinseln

Jüngst hat das Spiel des 16-jährigen spanischen Fußballtalents Lamine Yamal viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Doch auch bei solch talentierten Fußballspielern und solchen Großereignissen wie einer Europameisterschaft müssen in Deutschland die strengen Regelungen zur Arbeitszeit von Jugendlichen beachtet werden. Insbesondere der Einsatz bei spät angesetzten Spielen wirft juristische Fragestellungen auf.

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Wer zu spät kommt, muss zahlen

Stephan Hinseln

Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Geschäftsjahr bereits zu mehr als drei Vierteln abgelaufen ist, so jetzt das LAG Köln (v. 06.02.2024 – 4 Sa 390/23)

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Corona – ein letzter Tanz

Urlaubszeit – endlich am Strand die Füße hochlegen. Ärgerlich nur, wenn die Reiseziele wegen der Pandemie stark eingeschränkt sind. Und noch ärgerlicher, wenn man statt in die Ferien in die Quarantäne muss. Das BAG hat nun entschieden, dass Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer in Quarantäne verbringen musste, nicht nachträglich gutgeschrieben werden.

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Wenn einem die Hose nicht passt

Stephan Hinseln

Weil er keine rote Hose tragen wollte: Das LAG Düsseldorf hat die Kündigung eines Arbeitnehmers nach einem Streit um die Arbeitshose bestätigt. Warum der Gekündigte sich so beharrlich weigerte, blieb unklar. (LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2024 – 3 SLa 224/24).

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Betriebsratswahlen – wenn kaum jemand will

Das Amt des Betriebsrats ist ein Ehrenamt gemäß § 37 Abs. 1 BetrVG. Betriebsratsmitglieder erhalten keinen finanziellen Ausgleich für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit, obwohl sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und hohe Erwartungen der Belegschaft erfüllen müssen. Kein Wunder, dass Bewerber*innen in einigen Unternehmen rar sind.

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Freie Fahrt für ChatGPT am Arbeitsplatz?

Stephan Hinseln

Regeln für den Einsatz des KI-Systems ChatGPT über private Accounts der Mitarbeiter sind nicht mitbestimmungspflichtig. Denn der Arbeitgeber erhält dann keinen Zugriff auf Daten der Arbeitnehmer, so das Arbeitsgericht Hamburg in einem ersten Aufschlag von noch sicherlich zahlreich folgenden Entscheidungen zum Einsatz von KI (ArbG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024 – 24 BVGa 1/24).

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Cannabis am Arbeitsplatz – Alles easy?

Nach schier endlosen und emotional geführten Debatten und jahrzehntelangen Legalisierungsforderungen war es am 01.04.2024 so weit: Der Gesetzgeber hat – frei nach Christian Ströbele – das Hanf zumindest teilweise freigegeben. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Eine Einordnung.

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