Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist jedenfalls nach Ablauf von 30 Jahren nach der technischen Fertigstellung der Erschließungsanlage unzulässig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einer neueren Entscheidung festgestellt (Az.: 15 A 1812/16). Vielfach stößt es auf Unverständnis, wenn die tatsächliche Herstellung der Erschließungsanlagen und die Beitragserhebung zeitlich weit auseinanderfallen. Hintergrund hierfür ist, dass über die […]