Der Countdown läuft – Rücknahme von Elektrogeräten wird für Lebensmitteleinzelhändler ab dem 01.07.2022 verpflichtend

Ab Juli 2022 müssen Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt zur Verfügung stellen, Elektroaltgeräte von Verbrauchern verpflichtend zurücknehmen.

Anzahl der Rücknahmestellen steigt

Bereits im Mai 2021 beschloss der Gesetzgeber umfassende Änderungen des ElektroG und legte damit Vertreibern von Elektro- und Elektronikgeräten strenge Rücknahme- und Informationspflichten auf. Vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2018 die geplante Sammelquote von Elektroaltgeräten weit verfehlt wurde und auch in den Jahren nach 2018 von einer Verfehlung der Sammelquote auszugehen war, verschärfte der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten. Mit der Gesetzesänderung wurde daher erstmals auch der Lebensmitteleinzelhandel zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Der Gesetzgeber maß dem Lebensmitteleinzelhandel nämlich in mehrfacher Hinsicht eine besondere Bedeutung im Rahmen der Rücknahmeverpflichtungen nach dem ElektroG zu. Denn zum einen stellt der Lebensmitteleinzelhandel inzwischen selbst eine große Menge an Elektro- und Elektronikgeräten auf dem deutschen Markt bereit und trägt daher eine eigene Produktverantwortung, der er durch die Rücknahmeverpflichtung gerecht werden soll. Zum anderen identifizierte der Gesetzgeber den Lebensmitteleinzelhandel aufgrund seiner räumlichen Nähe zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern als einfache und flächendeckende Möglichkeit, Elektroaltgeräte zurückzugeben. Dies verwundert nicht, denn der Gesetzgeber ging davon aus, dass durch die Verpflichtung der Lebensmitteleinzelhändler zusätzlich rund 25.000 neue Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte in der Bundesrepublik Deutschland entstehen werden.

Da der Lebensmitteleinzelhandel aber erstmals mit einer Rücknahmepflicht belegt wurde und den Betroffenen eine gewisse Zeit eingeräumt wurde, um organisatorische Vorkehrungen für die Rücknahme zu treffen, wurde dem Lebensmitteleinzelhandel eine Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2022 eingeräumt.

Diese Frist läuft nun in rd. zwei Monaten ab.

Folgen für die Praxis

Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind nun verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Für kleine Geräte wie Mobiltelefone, Radios oder Taschenschlampen gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf eines Elektrogeräts. Größere Elektroaltgeräte, wie beispielsweise Kühlschränke, müsse nur dann zurückgenommen werden, wenn der Verbraucher auch ein entsprechendes neues Gerät kauft. Darüber hinaus müssen die Lebensmitteleinzelhändler die Kunden auf ihre neu geschaffenen Rücknahmemöglichkeiten im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms hinweisen.

Soweit noch nicht geschehen, sollten Lebensmitteleinzelhändler daher überprüfen, ob sie die jeweiligen Pflichten nach dem ElektroG erfüllen. Denn bei Nichtbefolgung der Rücknahmepflichten drohen empfindliche Bußgelder. Zudem können Konkurrenten wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend machen.

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Dr. Nico Herbst

Dr. Nico Herbst

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