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Keine Arbeitnehmereigenschaft beim Crowdworking

Im vergangenen Jahr haben sich erstmals zwei Landesarbeitsgerichte (LAG Hessen, Beschluss vom 14.02.2019 – 10 Ta 350/18 und LAG München, Urteil vom 04.12.2019 – 8 Sa 146/19) mit der Frage beschäftigt, ob beim sog. Crowdworking – einer neuen digitalen Beschäftigungsform – ein Arbeitsverhältnis begründet wird.

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Die Grenzen des Nachbarschutzes

Mit Beschluss vom 04.09.2019, Az. 10 B 1026/19, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster sich mit den Grenzen nachbarlicher Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen zu befassen.

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EuGH: „Computersoftware“ als Oberbegriff „zu allgemein“?

Der High Court of Justice (UK) hat dem EuGH das Verfahren „Sky“ ./. „SkyKick“ (Rs. C-371/18) zur Vorabentscheidung u. a. mit der Frage vorgelegt, ob der von Sky für seine Marken in der Nizza-Klasse 9 beanspruchte Oberbegriff „Computersoftware“ hinreichend klar und präzise sei, um Markenschutz gewähren zu können. Hierzu hat der Generalanwalt im Oktober 2019 in seinen Schlussanträgen Stellung genommen und die hinreichende Präzision des Oberbegriffs verneint, was eine Teilnichtigkeit der Marke zur Folge hätte, sollte der EuGH den Schlussanträgen – wie sehr häufig – im Ergebnis folgen. Ein solches Urteil des EuGH würde dessen IP-Translator-Rechtsprechung fortsetzen und hätte weitreichende praktische Folgen für all jene Markeninhaber und -anmelder, die strategisch auf ein eher breites Waren- und Dienstleistungsverzeichnis setzen oder gesetzt haben und den Oberbegriff „Computersoftware“ ohne weitere Einschränkungen verwenden.

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BGH zur Auslegung von Patentansprüchen

Jens Kunzmann

Im Urteil Lenkergetriebe vom 24.09.2019 (X ZR 62/17) entwickelt der X. Zivilsenat des BGH seine Rechtsprechung zur Auslegung von Patentansprüchen weiter.

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IHK Köln mit CBH erfolgreich!

Dr. Markus Vogelheim

Am vergangenen Donnerstag stimmte die IHK-Vollversammlung für einen Umzug nach Köln-Mülheim und ermächtigte den Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHK, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen. Dagegen wandte sich ein Mitglied der Vollversammlung, welches sich in seinen Informationsrechten verletzt sah, weil der Vertrag nur beim Notar eingesehen werden konnte.

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