Neue Regeln für Cookies & Co. ab 01.12.2021 – Das TTDSG ist da

Mit Wirkung zum 01.12.2021 werden die telekommunikations- und telemedienrechtlichen Datenschutzbestimmungen auf eine neue Grundlage gestellt. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) löst die datenschutzrechtlichen Regelungen des TMG sowie des TKG ab. Unter anderem für Cookies & Co. sieht das TTDSG neue Vorgaben vor, welche künftig zu beachten sein werden.

Nachdem der EuGH in Sachen Planet 49 klare Worte zu den Anforderungen an ein echtes Opt-in für die Einwilligung in Tracking-Cookies verloren und der BGH durch eine kreative Auslegung von § 15 Abs. 3 TMG ein solches Einwilligungserfordernis ins deutsche Recht hineingelesen hatte, hat sich der deutsche Gesetzgeber dazu durchgerungen, im Rahmen des TTDSG auch das Thema Cookies & Co. anzugehen. Dabei herausgekommen sind mit den Regelungen gemäß §§ 25, 26 TTDSG neue Grundlagen, welche die Probleme der Praxis allerdings in keiner Weise lösen. Bei Lichte betrachtet werden die bestehenden Diskussionen mehr oder weniger identisch unter den neuen Bestimmungen fortgeführt werden müssen, ohne dass die gesetzlichen Neuregelungen hier eine Erleichterung für die Praxis bringen würden.

Dr. Sascha Vander stellt die Hintergründe und zentralen Regelungsansätze der neuen Vorschriften vor und zeigt mögliches Gestaltungs- bzw. Argumentationspotential für einen partiell einwilligungslosen Einsatz von Cookies & Co. vor. Eines wird das neue Gesetz auf absehbare Zeit gleichwohl nicht ändern, nämlich die Cookie-Banner-Plage.

Präsentation Cookies TTDSG

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

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