Stephan Hinseln
Damit Beschäftigte ihrem Job nachgehen können, müssen Arbeitgeber essentielle Arbeitsmittel bereitstellen. Das hat das BAG nunmehr klargestellt (BAG v. 10.11.2021, Az. 5 AZR 334/21). Aber: Vertragliche Abweichungen von diesem Grundsatz sind möglich. Dann müssen Arbeitgeber jedoch die Nutzung privater Arbeitsmittel finanziell kompensieren.
weiterlesen