Die Pandemie greift weiterhin mit voller Kraft in den Arbeitsalltag der Unternehmen ein. Unter hohem Zeitdruck haben viele Arbeitgeber mit ihren Betriebsräten wichtige Betriebsvereinbarungen geschlossen, etwa zur Einführung von Kurzarbeit, Regelungen zum Homeoffice oder der Arbeitszeit. Doch nicht selten stellte sich dabei die Frage, wie der Betriebsrat Beschlüsse fassen soll, wenn sich die Mitglieder im Homeoffice befanden. Der Gesetzgeber plant, diese Rechtsunsicherheit durch eine Anpassung der Gesetzeslage zu beseitigen. Der Bundesrat wird am 15. Mai 2020 über den Gesetzesentwurf beraten. Dies bedeutet, dass schon zeitnah mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen ist.
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