Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen schränken nicht nur das Leben vieler Bürger ein, sondern haben auch Auswirkungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Vor allem die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen stellen Behörden und Vorhabenträger bei der Durchführung von wesentlichen Verfahrensschritten – etwa der Offenlage von Planunterlagen – vor große Herausforderungen. Abhilfe sollen nun die verfahrensmäßigen Erleichterungen des am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) leisten.
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