Alexander Fritz
Das OVG NRW hat mit seiner Entscheidung (OVG NRW, Urteil vom 27.01.2022, 7 A 2644/20) die Rechte der Kommune im Wettlauf mit privaten Investoren um Grundstücke durch eine Klarstellung zu den Voraussetzungen der Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts gestärkt.
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