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Bundesverwaltungsgericht: weiterhin strenge Vorgaben für Sonntagsöffnungen (8 CN 1.19, 8 CN 3.19)

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine bislang strenge Rechtsprechung für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen bestätigt und konkretisiert. Weiterhin gilt, dass der Gesetzgeber Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben muss. Ausnahmen sind nur zur Wahrung gleich- oder höherrangiger Rechtsgüter zuzulassen und müssten auch als Ausnahme für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben. In seinen Urteilen – beide vom 22.06.2020 – hat es die Urteile der Normenkontrollgerichte (VGH Mannheim und OVG Münster) geändert und festgestellt, dass die angegriffenen Bestimmungen zur Sonntagsöffnung zweier Städte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unwirksam waren.

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OVG NRW hebt die „Coronaregionalverordnung“ im Kreis Gütersloh auf (13 B 940/20.NE)

Kurz vor Ablauf der „Coronaregionalverordnung“ im Kreis Gütersloh hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 06.07.2020 diese vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Verordnung entsprechende angesichts der Infektionslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das nun differenziertere Regelungen verlange.

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Sicheres Arbeiten zu Zeiten von Corona – Vermeidung von Bußgeldern und einer Stilllegung des Betriebs

Viele Arbeitnehmer kehren nach und nach aus dem Home-Office an ihre Arbeitsplätze in den Betrieben zurück. Dies wirft für den Arbeitgeber zugleich die Frage auf, wie er für die Belegschaft ohne Risiko und rechtssicher den Betriebsablauf gestalten kann. Denn nicht nur zuletzt der Fall Tönnies bereitet die berechtigte Sorge vor einer behördlich angeordneten Stilllegung und auch einer Schadensersatzpflicht.

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BGH zur Offenkundigkeit durch Lieferung und Inbetriebnahme einer erfindungsgemäßen Anlage

Franziska Anneken

Die Annahme einer offenkundigen Vorbenutzung durch die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer erfindungsgemäßen Anlage setzt nach der Entscheidung „Konditionierverfahren“ des BGH eine hinreichende Wahrscheinlichkeit voraus, dass beliebige Dritte die Anlage untersuchen und dadurch Kenntnis von einer Erfindung erhalten (BGH, Urteil vom 21.04.2020, Az. X ZR 75/18).

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Seminar | (Un)Zulässige Bankentgelte

Am 24. November 2020 wird CBH Rechtsanwalt Dr. Roman Jordans (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) als Dozent das Seminar "(Un)Zulässige Bankentgelte" in Frankfurt durchführen. Das Seminar findet als Präsenzseminar im H 4 Hotel Frankfurt Messe statt, die Buchung der Onlineübertragung ist aufgrund der aktuellen Situation ebenfalls möglich.

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EuGH: Anschlusszinsvereinbarungen kein „Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag“

Anschlusszinsvereinbarungen, die lediglich den vereinbarten Zinssatz verändern, fallen nicht unter den Begriff des „Finanzdienstleistungen betreffenden Vertrag“ nach der RL 2002/65/EG – dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2020 (Rs. C-639/18) und verneint damit die isolierte Widerrufbarkeit solcher im Fernabsatz geschlossenen Vereinbarungen.

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