Vergabeverfahren um das neue Sturmgewehr endet erfolgreich für Heckler & Koch

Das Vergabeverfahren war bereits im Jahre 2017 eingeleitet worden. Nach Auswertung der endgültigen Angebote war zunächst eine Mitbewerberin für den Zuschlag vorgesehen. CBH-Partner Prof. Dr. Stefan Hertwig reichte mit patentrechtlicher Unterstützung der Kollegen von Hoyng Rokh Monegier und von Samson & Partner erfolgreich einen Nachprüfungsantrag ein. Der Bund hob daraufhin die Entscheidung auf und trat erneut in die Angebotsauswertung ein. Diese endete sodann zu Gunsten von Heckler & Koch.

Gegen diese Entscheidung legte daraufhin die Mitbewerberin Beschwerde ein, die jedoch zunächst vor der Vergabekammer und in dieser Woche vor dem OLG Düsseldorf endgültig gescheitert ist. Beide Nachprüfungsinstanzen hielten den Ausschluss des Angebotes der Mitbewerberin für rechtens. Die Vergabekammer, weil der Mitbewerberin zu Unrecht Gelegenheit gegeben worden war, ihr Angebot nachzubessern, der Vergabesenat des OLG Düsseldorf, weil die Mitbewerberin Patentrechte von Heckler & Koch verletzt habe.

Weitere Artikel zum Verfahren finden Sie unter den nachfolgenden Links:
JUVE Rechtsmarkt, Spiegel, Zeit, Handelsblatt, FAZ, WiWo und Soldat & Technik

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Prof. Dr. Stefan Hertwig

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T: +49 221 95 190-89
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Andreas Haupt

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