Auf sämtlichen Euro-Geldscheinen der ersten und zweiten Serie ist die europäische Landmasse abgebildet. Diese Abbildungen gehen in abgewandelter Form auf eine Darstellung zurück, die im Jahr 1996 im Rahmen eines Wettbewerbes, der anlässlich der Gestaltung der Euro-Banknoten veranstaltet wurde, zum Siegerentwurf gekürt wurde. Ein Geograf und Kartograf, der angibt, der Urheber dieses Entwurfs zu sein, machte vor dem LG Frankfurt a. M. (Urt. v. 18.05.2022 – 2-06 O 52/21) einen Anspruch auf angemessene Vergütung bzw. Nachvergütung i. S. d. Urheberrechtsgesetzes gegenüber der Europäischen Zentralbank wegen der Nutzung der Abbildung auf den Euro-Banknoten geltend.
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