Kristin Zimmermann
Das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 17.12.2024 – 4 U 744/24) hat entschieden, dass das Arbeitgeberportal „kununu.de“ eine scharfe, anonyme Bewertung über ein Logistikunternehmen nicht entfernen muss, sofern die Plattform eine angemessene Prüfung durchführt. Die Richter stellten klar: Die Identität des Bewerters muss nicht offengelegt werden, wenn die Prüfpflichten erfüllt sind.
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