Dr. Markus Vogelheim / Ali Artik
Ein Schreiben vom Unternehmer, Betreff: Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B. Klingt erst mal harmlos – ist es aber oft nicht. Denn: Wer jetzt nicht sauber reagiert, kann später auf dem Schaden sitzen bleiben.
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