Pandemie, Naturkatastrophen, Krieg, Krisen, Terror, Sabotage, Spionage und (staatlich) organisierte Kriminalität sind in Deutschland und Europa angekommen und haben die innere und äußere Sicherheit erheblich unter Druck gebracht. Die Politik hat dies erkannt und will unter dem Schlagwort „Zeitenwende“ hierauf auch mit gesetzgeberischen Maßnahmen reagieren.
Wie verwundbar und schlecht aufgestellt unsere Gesellschaft sowohl im Bereich der inneren als auch der äußeren Sicherheit und insbesondere mit Blick auf physische Angriffe ist, zeigen Ereignisse, wie die Sabotage von Bahnanlagen, Brandanschläge auf Stromleitungen, die Beschädigung von im Meer verlegten Datenkabeln, Sabotage an Trinkwassereinrichtungen und nicht zuletzt das Nichtvorhandensein von Mitteln für Gegenmaßnahmen wie beispielsweise von Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken in der Pandemie.
Während der Gesetzgeber sich bisher darauf beschränkt hat, Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit im „Cyberraum“ zu erlassen, wird nunmehr richtigerweise der sog. „Allgefahrenansatz“ verfolgt. Um die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen als fundamentale Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft zu sichern, ist der europäische Gesetzgeber tätig geworden und hat die sog. CER-Richtlinie erlassen. Sie hat das Ziel, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Das geplante nationale Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie wird aktuell als „Kritis-Dachgesetz“ bezeichnet. Dem aktuellen Regierungsentwurf des KRITIS-Dachgesetzes ist zu entnehmen, dass den Betreibern kritischer Anlagen eine Reihe von Pflichten auferlegt werden sollen. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wird den Betreibern kritischer Anlagen erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Leistungen abverlangen, auf die sie sich bereits heute vorbereiten sollten. Dies nicht nur aus Eigeninteresse, um die Störung und im Worst Case im wahrsten Sinne des Wortes endgültige Zerstörung des eigenen Betriebes zu verhindern, sondern um Strafbarkeit und Haftung zu vermeiden.
Um rechtzeitig über den aktuellen Rechtsrahmen, mögliche Maßnahmen und adäquate Organisation des unternehmerischen „Sicherheitsmanagements“ zu informieren, möchten wir Sie zusammen mit unseren Netzwerkpartnern zu der am 31. Oktoner 2025 ab 14 Uhr stattfindenden „Fachtagung – Sicherheit der kritischen Infrastruktur“ einladen. Die Tagung findet in unseren Räumlichkeiten am Habsburgerring 24 in Köln statt und ist für Sie kostenfrei. Nach den Vorträgen laden wir Sie zum „Get-Together“ bei Kölsch und Buffet ein.
Alle Informationen zur Fachtagung und das vollständige Programm finden Sie hier: Fachtagung Kritis
Wenn Sie an unserer diesjährigen Veranstaltung teilnehmen wollen, registrieren Sie sich bitte bis zum 17. Oktober 2025 unter dem nachstehenden Link und folgen Sie den dortigen Hinweisen zur Registrierung: https://www.cbh.de/anmeldung-kritis/

