Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen in NRW statt. Erstmalig tritt ein CBH-Anwalt bei Wahlen als Bürgermeisterkandidat an. Lars Christoph ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2008 bei CBH Rechtsanwälte in Köln tätig.
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Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen in NRW statt. Erstmalig tritt ein CBH-Anwalt bei Wahlen als Bürgermeisterkandidat an. Lars Christoph ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2008 bei CBH Rechtsanwälte in Köln tätig.
weiterlesenDr. Sascha Vander, LL.M.
Nachdem der EuGH mit Urteil vom 16. Juli 2020 (Rechtssache C-311/18) das EU-US Privacy Shield zu Datentransfers in die USA für unwirksam erklärt hat, hat der Europäische Datenschutzausschuss FAQ zu den Konsequenzen des Urteils für Datenübertragungen in die USA und andere Drittländer veröffentlicht. Die Datenschutzkonferenz schloss sich mit einer Pressemitteilung an. Licht ins Dunkel bringen beide Veröffentlichungen nur bedingt.
weiterlesenChristopher Küas
Am 13. und 14. August 2020 nehmen wir an der ersten digitalen polis convention teil. Seit der Gründung 2015 ist die bundesweit führende Messe für Stadt- und Projektentwicklung ein fester Bestandteil in unserem Kalender. Die diesjährige Herausforderung motivierte den Veranstalter einen neuen Weg einzuschlagen, den wir gerne mitgehen. Als Top-Kanzlei in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht sowie Stadt- und Projektentwicklung begrüßen wir alle Besucher und freuen uns auf einen intensiven Austausch.
weiterlesenJohannes Ristelhuber
Ob das Darlehen eines Bankenpools in der Insolvenz der Schuldnerin wie ein Gesellschafterdarlehen einzuordnen ist, mit der Folge, dass Zahlungen der Schuldnerin hierauf der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 InsO unterliegen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine typisch ausgestaltete doppelseitige Treuhand mit den darlehensgewährenden Banken als Begünstigte allein reicht für die Annahme einer gesellschaftergleichen Stellung der Banken in der Regel nicht.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat inzwischen auch die letzte bei ihm anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Hessen für den Neubau der Bundesautobahn A49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda abgewiesen (Urteil vom 02.07.2020, Aktenzeichen 9 A 8.19).
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Nach § 174 V SGB IX kann eine außerordentliche Kündigung auch nach Ablauf der Frist des § 626 II 1 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes erklärt wird. Der Ablauf der Frist des § 626 II 1 BGB ist Anwendungsvoraussetzung von § 174 V SGB IX (BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 390/19).
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In seinem Urteil vom 22.04.2020 hat das LG Köln (Az. 84 O 76/19) u.a. festgestellt, dass die Bewerbung einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt, wenn das werbende Versicherungsvergleichsportal nicht alle auf dem Markt vorhandenen Versicherungstarife in den Vergleich mit einbezieht.
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Machen Pressefotografen sich strafbar, wenn sie Fotos an professionelle Redaktionen weitergeben, ohne vorab die darauf erkennbaren Gesichter natürlicher Personen zu verpixeln? Nein, findet das Bundesverfassungsgericht in einem jüngst ergangenen Beschluss (Beschl. v. 23.06.2020 – 1 BvR 1716/17), und sieht die Rechtslage damit anders, als die zuvor mit der Frage befassten Gerichte.
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Das OLG Brandenburg hat sich in seinem aktuellen Urteil vom 20.05.2020 – 11 U 74/18 – mit den an einen ordnungsgemäßen Bedenkenhinweis zu stellenden Anforderungen befasst. Demnach muss der Hinweis zur rechten Zeit, in der gebotenen Form, mit der notwendigen Klarheit und gegenüber dem richtigen Adressaten erfolgen. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, so dass der Auftraggeber nicht veranlasst wird, die veränderte Ausführung zu überprüfen, bleibt der Bedenkenhinweis ohne Wirkung.
weiterlesenDr. Sascha Vander, LL.M.
Der EuGH hat den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield) gebotenen Schutzes für ungültig erklärt. Den Beschluss 2010/87 der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern bewertete das Gericht hingegen als gültig, wobei auch insoweit Ungemach droht.
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