Mit Urteil vom 26.02.2020 (XII ZR 51/19) hat der BGH in Gewerbemietverträgen die formularvertragliche Vereinbarung einer Betriebspflicht mit Sortimentsbindung neben dem Ausschluss von Konkurrenzschutz für unwirksam befunden.
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Mit Urteil vom 26.02.2020 (XII ZR 51/19) hat der BGH in Gewerbemietverträgen die formularvertragliche Vereinbarung einer Betriebspflicht mit Sortimentsbindung neben dem Ausschluss von Konkurrenzschutz für unwirksam befunden.
weiterlesenNiklas Kinting
Berliner Datenschutzbeauftragte veröffentlicht Hinweise zu Mängeln der standardisierten Auftragsverarbeitungsverträge führender Anbieter wie Microsoft, Google, Cisco und Zoom.
weiterlesenFranziska Anneken
Die Annahme einer offenkundigen Vorbenutzung durch die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer erfindungsgemäßen Anlage setzt nach der Entscheidung „Konditionierverfahren“ des BGH eine hinreichende Wahrscheinlichkeit voraus, dass beliebige Dritte die Anlage untersuchen und dadurch Kenntnis von einer Erfindung erhalten (BGH, Urteil vom 21.04.2020, Az. X ZR 75/18).
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Am 24. November 2020 wird CBH Rechtsanwalt Dr. Roman Jordans (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) als Dozent das Seminar "(Un)Zulässige Bankentgelte" in Frankfurt durchführen. Das Seminar findet als Präsenzseminar im H 4 Hotel Frankfurt Messe statt, die Buchung der Onlineübertragung ist aufgrund der aktuellen Situation ebenfalls möglich.
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Anschlusszinsvereinbarungen, die lediglich den vereinbarten Zinssatz verändern, fallen nicht unter den Begriff des „Finanzdienstleistungen betreffenden Vertrag“ nach der RL 2002/65/EG – dies entschied der EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2020 (Rs. C-639/18) und verneint damit die isolierte Widerrufbarkeit solcher im Fernabsatz geschlossenen Vereinbarungen.
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Zum 12. Mal in Folge hat das Handelsblatt das große Best Lawyers Ranking zu den besten Anwälten Deutschlands veröffentlicht.
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Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich auch dann auf höchstens sechs Wochen begrenzt, wenn während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 11.12.2019 entschieden (BAG v. 11.12.2019 – 5 AZR 505/18).
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Das Verweigern der Fortsetzung der Verhandlungen gemäß § 203 BGB setzt keine entsprechende ausdrückliche Erklärung voraus. Es gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung von Willenserklärungen entsprechend. Der unmissverständlichen ohne weitere Einschränkungen erfolgten Anspruchszurückweisung kann ein Verweigern der Fortsetzung der Verhandlungen zu entnehmen sein. Dies entschied das Landgericht Münster mit Urteil vom 29. November 2019, Az. 8 O 224/18.
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Die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie getroffenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen schränken nicht nur das Leben vieler Bürger ein, sondern haben auch Auswirkungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Vor allem die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen stellen Behörden und Vorhabenträger bei der Durchführung von wesentlichen Verfahrensschritten – etwa der Offenlage von Planunterlagen – vor große Herausforderungen. Abhilfe sollen nun die verfahrensmäßigen Erleichterungen des am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) leisten.
weiterlesenDr. Maik Kirchner
Das OLG Stuttgart bestätigt mit Urteil vom 16.06.2020 (Az. 6 U 330/19) seine Rechtsprechung vom Oktober 2019 (Az. 6 U 338/18) zu einem etwaigen Widerruf von Kilometerleasingverträgen. Diese sind nach Auffassung des Senats und damit abweichend von einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.10.2012 (Az. I-24 U 15/12) weiterhin nicht als Finanzierungshilfen gem. §§ 506 ff. BGB einzuordnen, so dass Verbrauchern kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
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