Mit Urteil vom 25.10.2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit abermals erweitert und nationalen Regelungen, die einer möglichst einfachen Verlegung des Satzungssitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedsstaat entgegenstehen, eine Absage erteilt (EuGH, Urteil vom 25.10.2017, RS C-106/16). Der Fall Der Oberste Polnische Gerichtshof (Sąd Najwyższy) hatte dem EuGH im Hinblick auf […]