Dr. Sascha Vander, LL.M.
Von Facebook automatisch und ohne Einwilligung der Betroffenen erstellte Unternehmensprofile können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb mit der Folge von Löschungsansprüchen darstellen. Dies hat das LG Hamburg entschieden (Az.: 312 O 372/18). In seinem Urteil machte das Gericht deutlich, dass durchaus ein schützenswertes Interesse daran bestehen kann, nicht mit Facebook in Verbindung gebracht zu werden.
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