Prof. Dr. Ingo Jung
Die Corona-Pandemie wirft einige Rechtsfragen auf, mit denen sich die meisten von uns vor dieser Krise nie beschäftigt haben. Eine davon ist, welche Anforderungen die europäische und deutsche Gesetzgebung an die Kennzeichnung von sogenannten Community-Masken (einfache Mund-Nasen-Bedeckung, z.B. aus Baumwolle) stellt. Das Tragen dieser Masken im öffentlichen Raum, wo der Schutzabstandstand von zumindest 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sind wichtiger Bestandteil des aktuellen Infektionsschutzkonzeptes.
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