Am 09.11.2017 fand das CBH Immobilien-Meeting im Pullman-Hotel Köln statt.
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Der 7. Zivilsenat hat in seiner bisher unveröffentlichten Entscheidung vom 26.10.2017, Az. VII ZR 16/17, das Bestehen eines Entschädigungsanspruchs des Auftragnehmers nach Beendigung des Annahmeverzugs (d. h. dem Stillstand der Bautätigkeit und einer daraus folgenden Verzögerung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Gründe) verneint.
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Mit Urteil vom 19. Oktober 2017 – III ZR 565/16 - hat der BGH eine wichtige Frage zur sekundären Darlegungslast im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit der Prospektübergabe beantwortet.
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Der Gesetzgeber konfrontierte Arbeitgeber zu Jahresbeginn mit der Nichtigkeitsfolge des § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX. Gleichzeitig entstanden auf Grund der Regelungen erhebliche Unsicherheiten für die Praxis. Ein Zwischenstand und unsere Empfehlungen für die Praxis:
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Mit seinem Urteil in der Sache MEISSEN vom 26.07.2017 (C-471/16 P) hat der EuGH seine Rechtsprechung zum Schutz bekannter Marken weiter konkretisiert.
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Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschied mit Urteil vom 19.10.2017 (Az: 16 A 770/17), dass das Angebot des Internetportals „www.fahrerbewertungen.de“ datenschutzrechtlich unzulässig ist. Hiermit bestätigte es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln) vom 16.02.2017 (Az: 13 K 6093/15).
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Der BGH hat mit Urteil vom 05.10.2017 (Az. III ZR 56/17) entschieden, dass eine Klausel in AGB eines TK-Anbieters, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB unterliegt.
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Bislang entsprach es der gängigen Praxis, dass abmahnende, regelmäßig zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen im Wettbewerbsrecht von den Abgemahnten die Rechtsanwaltsgebühren ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer einforderten. Dieser Praxis wurde durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes die Grundlage entzogen. Mit den Folgen beschäftigt sich ein Beitrag von Dr. Sascha Vander und Martin Krings in IPkompakt, welchen wir im Volltext zur Verfügung stellen.
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Mit Beschluss vom 01.06.2017 (Aktenzeichen: VK 1-47/17) hat die Vergabekammer des Bundes entschieden, dass der Auftragswert für die Ausschreibung von baubegleitenden Rechtsberatungsleistungen nicht mit dem Auftragswert des Bauauftrages zusammenzurechnen ist. Auch bei einer funktionalen Betrachtungsweise im Sinne des EuGH sind baubegleitende Beratungsleistungen nicht als Teil des Bauauftrages anzusehen. Ebenso wenig ist bei der Auftragswertschätzung für einen Interimsvertrag der Auftragswert des Hauptauftrags mit zu berücksichtigen.
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.07.2017 (Az.: X ZR 71/16) entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers eine Vorleistungspflicht des Bestellers wirksam vereinbart werden kann, soweit diese aus einem sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
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