Mit der Entscheidung „Kinderbett“ (vom 27.03.2018, X ZR 59/16) hat der BGH seine Rechtsprechung zum Naheliegen einer Erfindung zum Stand der Technik weiter fortgeführt. Gegenstand der Entscheidung war ein europäisches Patent, welches ein leicht aufzubauendes Kinderbett mit einem Rahmen und einer Stoffbespannung betrifft. Zwischen den Parteien bestand Streit darüber, ob der Gegenstand des Streitpatents durch […]