Am 07.10.2020 hat das Bundeskabinett Änderungen des LFGB nebst anderer Vorschriften beschlossen, die primär eine Anpassung an geltendes EU-Recht und die Rechtsprechung enthalten. Dies soll unter anderem dazu dienen, den Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen stärker zu überwachen. Danach können die Überwachungsbehörden künftig anonym beim Online-Handel bestellen.
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