Rother, Viktoria

Viktoria Rother

Rechtsanwältin | Associate

Viktoria Rother

Rechtsanwältin | Associate

Vita

  • seit 2022 | Rechtsanwältin der Kanzlei CBH Rechtsanwälte
  • von 2019 bis 2021 | Referendariat am Landgericht Münster
  • von 2012 bis 2019 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück

Kontakt

Expertise & Branchen

Privates BaurechtRecht der Architekten und IngenieureWerk- und Kaufvertragsrecht

Auszeichnungen

Auszeichnungen und Erwähnungen in verschiedenen Handbüchern sind die Bestätigung für die gute Arbeit unserer Teams!

JUVE Handbuch 2024/2025:

Fachbereich „Baurecht“

The Legal 500 Deutschland 2024:

Fachbereich „Baurecht“

Best Law Firm | Handelsblatt 2024:

Fachbereich “Construction Law”

Kanzleimonitor 2024/2025:

Führende Kanzlei, Fachbereich “Immobilien- und Baurecht“

Kanzleimonitor 2024/2025:

Führende Kanzlei, Fachbereich “Vertragsrecht“

brandeins | statista 2024:

Die besten Wirtschaftskanzleien Deutschland, Fachbereich „Baurecht“

(Persönliche) Newsbeiträge

Mit unserem CBH-Newsletter halten wir Sie über aktuelle Rechtsentwicklungen, Entscheidungen
sowie über unsere Veröffentlichungen und Veranstaltungen auf dem Laufenden. Nachfolgend finden Sie zudem alle Newsbeiträge von Viktoria Rother:

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Bau & Immobilien
Bauleitung ist keine Bauüberwachung!
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Kostenvorschuss trotz vorheriger Minderungserklärung!
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Der einvernehmliche Ausführungsverzicht stellte keine Mengenminderung dar!
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Anforderungen an die Abrechnung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Absolute Verjährungsgrenze für Mängelansprüche gegenüber Bauträgern bei unwirksamer Abnahmeklausel
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Umfang der Pflichten des Architekten im Rahmen der Prüfung abgerechneter Nachträge
Viktoria Rother
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News, Bau & Immobilien
Eine Kombination von Bürgschaft und Sicherungsabtretung führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers i. S. d. §§ 305, 307 BGB!
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek darf nicht durch das zusätzliche Erfordernis einer Nachfristsetzung erschwert werden!
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Eine Kündigung durch den Auftragnehmer lässt den Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f Abs. 1 BGB unberührt!
Viktoria Rother
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Bau & Immobilien
Keine Haftung des beauftragten Privatgutachters für einen im Rahmen der technischen Abnahme nicht erkennbaren Mangel!
Viktoria Rother