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EXPERTISE

  • Privates Baurecht
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Werk- und Kaufvertragsrecht

VITA

Viktoria Rother studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit dem Schwerpunkt im Bereich des Europäischen und Internationalen Privatrechts. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Münster, u.a. mit Stationen beim Polizeipräsidium Oberhausen sowie einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei.Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 2022 ist Viktoria Rother für CBH Rechtsanwälte tätig. Sie ist Teil des Teams Bau & Immobilien um Partnerin Dr. Carolin Dahmen sowie Nils Mrazek und Arnd Holzapfel. Hierbei berät und vertritt sie Unternehmen, Bauträger sowie Architekten in Fragestellungen des Bau- und Architektenrechts.

News

Keine Haftung des beauftragten Privatgutachters für einen im Rahmen der technischen Abnahme nicht erkennbaren Mangel!

Viktoria Rother

Ohne nähere vertragliche Ausgestaltung hat ein Privatgutachter, der mit der technischen Abnahme beauftragt ist, in erster Linie die gerügten Mängel zu überprüfen. Im Übrigen obliegt es ihm lediglich, sichtbare Mängel zu beanstanden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. mit Urteil vom 04.03.2022 – 21 U 44/20 – entschieden.

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