Stephan Hinseln
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat sich kürzlich mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy befasst (Beschluss vom 6. August 2024 – 21 TaBV 7/24). Es stellte klar, dass die Einführung dieser beiden Konzepte nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig ist. Ein Mitbestimmungsrecht komme aber im Hinblick auf einzelne, herauslösbare Teilbereiche der Konzepte in Betracht.
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