Stephan Hinseln
Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens, so das BAG (v. 31.05.2023 – 5 AZR 143/19). Tarifverträge dürfen demnach vom Gleichstellungsgrundsatz des Equal Pay abweichen.
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