Lucie Ludwig, LL.B. (Köln-Paris1)
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass bei einer Werbung mit der Angabe „Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, FAZ […]“ eine Belegstelle anzugeben oder zu verlinken ist, aus der sich eine entsprechende Berichterstattung ergibt. Das Gericht hat zudem die Anforderungen an eine Werbung mit Kundenbewertungen konkretisiert (OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2023 – 15 U 108/22).
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