Viktoria Rother
Ein Sicherungsverlangen, das zur Grundlage einer Kündigung nach § 648 Abs. 5 BGB a. F. (§ 650f Abs. 5 BGB n. F.) gemacht wird, ist unwirksam, wenn dessen Höhe für den Besteller nicht nachvollziehbar ist, der Unternehmer trotz Nachfrage keine Erläuterung liefert und der Besteller eine aus seiner Sicht angemessene Sicherheit anbietet. So die Entscheidung des OLG Köln vom 17.09.2025 - 11 U 125/23.
weiterlesen