Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 08.03.2017 (Verg 39/16) entschieden, dass Bietern jedenfalls nach dem bis zum einschließlich 17.04.2016 geltenden Vergaberecht die Bewertungsmethode nicht vorab bekanntgegeben werden muss und diesen folglich auch nicht im Vorhinein ermöglicht werden muss, den genauen Erfüllungsgrad ihres Angebotes für die Bewertung mit einer bestimmten festgelegten Note oder einem Punktwert zu bestimmen.
weiterlesen