Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 06.10.2016 (I ZR 154/15) ist es dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten oder seiner Kinder zu dokumentieren.
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Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 06.10.2016 (I ZR 154/15) ist es dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten oder seiner Kinder zu dokumentieren.
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In seinem Urteil „Lichtschutzfolie“ (vom 14.02.2017, X ZR 64/15) beschäftigt sich der BGH mit dem Beginn der Inanspruchnahmefrist nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbEG a. F. bei nicht formgerechter Erfindungsmeldung von sog. Alterfindungen.
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In seinem Beschluss vom 20.12.2016 (Az.: X ZB 7/16) hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob das Absehen von der beantragten Einholung eines Sachverständigengutachtens einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründet, und bestätigt in diesem Zusammenhang seine bisherige Rechtsprechung.
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Die Europäische Kommission hat am 13.02.2017 300 Mio. EUR Bundesfördermittel für die Installation neuer Normal- und Schnellladesäulen sowie für den Ausbau der bestehenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge genehmigt. Die Regelung wird Unternehmen, Verbrauchern und Behörden in den nächsten vier Jahren offen stehen. Die Förderung darf jedoch nur schrittweise im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens gewährt werden. Der Strom für die Ladeinfrastruktur muss zudem aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
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Mit Urteil vom 23.01.2017, Az. 21 U 4747/15 hatte sich das OLG München mit Fragen der ordnungsgemäßen Durchführung und erforderlicher Nachweise für ein rechtskonformes Double-opt-in-Verfahren zu befassen. Das Gericht legte die Messlatte dabei hoch an, gab der Praxis jedoch einige Orientierungspunkte mit auf den Weg.
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Am 18.05.2016 ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung dem Deutschen Bundestag als Drucksache 18/8486 zur Beschlussfassung zugeleitet worden. Unter dem 09.03.2017 ist die grundlegende Reform des Bauvertragsrechts (BT-Drucksache 18/8486 in der Fassung der BT-Drucksache 18/11437) durch den Deutschen Bundestag nach 3. Lesung verabschiedet worden. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden zum 01.01.2018 Inkrafttreten.
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In Bauverträgen finden sich regelmäßig Klauseln, wonach von der Schlussrechnung des Auftragnehmers für die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Baustrom- und Bauwasseranschlüssen sowie den Verbrauch von Wasser und Strom ein prozentualer Abschlag in Abzug gebracht wird.
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Auch die Beleidigung von Vorgesetzten in der Kommentarfunktion der Facebook-Chronik eines Arbeitskollegen mittels Emoticons kann eine außerordentliche und fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg, 22.06.2016, Az. 4 Sa 5/16).
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Der BFH beschäftigt sich im Urteil v. 31.08.2016 (Az. VI R 53/14) u. a. mit der Frage, ob eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag eine solche Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. d. § 34 EStG darstellt.
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Der BGH hat mit Beschluss vom 31.01.2017 (X ZB 10/16) im Rahmen einer Divergenzvorlage entschieden, dass die Regelungen über die Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebote drittbieterschützende Wirkung haben, ohne dass es hierzu des Vorliegens weiterer Voraussetzungen bedürfte.
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