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Auch eine Flächenabweichung von weniger als 10 % berechtigt bei echter Quadratmetermiete zur Minderung und Kündigung

Die Parteien eines Mietvertrages vereinbaren eine sog. „echte Quadratmetermiete“, wenn sie im Mietvertrag festlegen, dass sich die Miete aus der Größe des Mietobjekts in Quadratmetern multipliziert mit einem pro Quadratmeter zu zahlenden Mietpreis ergibt. Dann bestimmt sich der Betrag der geschuldeten Miete unmittelbar auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche, ohne dass es dabei entscheidend auf die Frage ankommt, ob die dem Mieter nachteilige Flächenabweichung unmittelbar zu einer Reduzierung der Miete führt oder ein Mangel des Mietobjektes i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB auch unterhalb einer Flächenabweichung von 10 % angenommen wird. Kommt es hierbei zu einer Reduzierung der Miete, sind regelmäßig auch die Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB erfüllt. Dies entschied das OLG Dresden mit Urteil vom 10.07.2019 – 5 U 151/19 – mit Anschluss an BGH, Urt. v. 04.05.2005, XII ZR 254/01.

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Räumliche Reichweite des Rechts auf Vergessen

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der EuGH hat mit Urteil vom 24.09.2019, Az. C-507/17 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber - wie Google - Links aus ihrer Ergebnisliste nicht weltweit löschen müssen. Die Ergebnisse müssten jedoch in allen EU-Versionen der Suchmaschine entfernt werden.

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Geistige Eigentumsrechte an Vespa-Motorroller durch China-Nachbau nicht verletzt

Prof. Dr. Ingo Jung

Das italienische Unternehmen Piaggio ist mit einer Klage vor dem EuG gegen eine Entscheidung des EUIPO gescheitert. Dieses hatte einen Antrag von Piaggio zurückgewiesen, mit welchem die Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters bezüglich eines Motorrollers des chinesischen Unternehmens Zhejiang begehrt wurde.

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Dr. Markus Vogelheim zählt zu den Top-Anwälten Deutschlands im Bau- und Architektenrecht

Dr. Markus Vogelheim

Dr. Markus Vogelheim gehört zu den Top-Anwälten in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Dr. Markus Vogelheim ist im Fachbereich Bau- und Architektenrecht ausgezeichnet worden. Die Anwälte, die in der Focus-Anwaltsliste geführt sind, erhalten die Auszeichnung „Top Rechtsanwalt 2019“.

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Top-Wirtschaftskanzlei 2019

Prof. Dr. Ingo Jung

CBH Rechtsanwälte gehört zu den Top-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die das Datenunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat.

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Paritätische Besetzung des Aufsichtsrats: Auch Leiharbeiter können bei Ermittlung des Schwellenwerts mitzählen

Andrea Heuser

In seinem Beschluss vom 25.06.2019 (II ZB 21/18) hat der BGH entschieden, dass bei der Ermittlung des Schwellenwertes für paritätisch besetzte Aufsichtsräte Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden, wenn die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern über die Dauer von sechs Monaten hinaus regelmäßig erfolgt (BGH, Beschluss vom 25.06.2019, II ZB 21/18).

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Duldung von Mangelbeseitigungsarbeiten: unliebsame Folgen für sich weigernde Mieter

Ist ein Mietobjekt mangelhaft, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht als Einrede des nichterfüllten Vertrages durch teilweisen oder sogar vollständigen Einbehalt der Miete ausüben. Soweit dieses Zurückbehaltungsrecht besteht, schließt es den Zahlungsverzug des Mieters und ein entsprechendes Kündigungsrecht des Vermieters aus. Weigert sich der Mieter aber, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt zu einer weiteren Minderung grundsätzlich nicht mehr berechtigt. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht entfällt in der Weise, dass einbehaltene Beträge sofort nachzuzahlen sind und ein weiterer Einbehalt fälliger Mieten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die Mangelbeseitigung unter Berufung darauf verweigert, dass er im Hinblick auf einen anhängigen Rechtsstreit über rückständige Mieten den bestehenden mangelhaften Zustand aus Gründen der „Beweissicherung“ erhalten will. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 10. April 2019 – VIII ZR 12/18.

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