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BGH zur Gerätevergütung nach § 54 UrhG

In der Entscheidung „externe Festplatten“ vom 16.03.2017 (Az. I ZR 35/15) hat der BGH u. a. klargestellt, dass die Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien nach § 54 UrhG nicht erst durch das Aufstellen eines Tarifs begründet wird.

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Vollstreckung eines Vindikationsurteils – LG Frankfurt (Fortsetzung)

In einem Beschluss des Landgericht Frankfurt vom 28.04.2017 (Az. 2-06 O 598/09) hat das Gericht seine vorläufige Meinung in einem vorangegangenen Hinweisbeschluss (es wurde damals bereits berichtet) zu der Rechtsfrage geändert, nach welcher vollstreckungsrechtlichen Vorschrift sich die Umschreibung von Patentanmeldungen richtet.

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CBH Rechtsanwälte – ein starker Partner für die Kölner Junghaie

Bereits seit drei Jahren präsentiert die Kölner Kanzlei als Hauptsponsor des KEC das Sichtungscamp für den Eishockey-Nachwuchs. Patenschaften für Nachwuchssportler sind dabei fester Bestandteil der Talentförderung – und für die Geschäftsführung von CBH Rechtsanwälte ein wichtiges persönliches Anliegen

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CBH auf der polis Convention 2017

Sportlicher Auftakt

Zur Eröffnung der polis Convention lädt CBH Rechtsanwälte die EXPOBIKER zu einem Get Together am kanzleieigenen Messestand ein.

Bereits zum dritten Mal ist CBH Rechtsanwälte auf der polis Convention, Deutschlands führender Messe für Stadt- und Immobilienentwicklung, vertreten.

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Neufassung der ICC-Schiedsgerichtsordnung

Am 01.03.2017 ist eine Neuregelung der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Die neuen Regeln enthalten insbesondere wichtige Änderungen für Schiedsverfahren mit einem Streitwert von unter 2 Mio. US-Dollar.

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„Natur auf Zeit“ – CBH und die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind Forschungsnehmer des Bundesamtes für Naturschutz

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) wird das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) „Natur auf Zeit – Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ durchgeführt. Gemeinsam mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (SRK) sind CBH Rechtsanwälte Forschungsnehmer des BfN und bearbeiten das Projekt seit August 2016.

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Unvollständiges Leistungsverzeichnis – was nun?

Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 14.02.2017 (VK 1-140/16) ent-schieden, dass ein unvollständiges Leistungsverzeichnis durch Teilaufhebung oder teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens korrigiert werden darf.

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„Natur auf Zeit“ – CBH und die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft sind Forschungsnehmer des Bundesamtes für Naturschutz

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) wird das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) „Natur auf Zeit – Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ durchgeführt. Gemeinsam mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft (SRK) sind CBH Rechtsanwälte Forschungsnehmer des BfN und bearbeiten das Projekt seit August 2016.

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Nachträgliche Unterrichtung des Betriebsrates zur personellen Einzelmaßnahme

Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nachträgliche und erstmalige Unterrichtung des Betriebsrates nach § 99 Abs. 1 BetrVG über eine bereits tatsächlich durchgeführte Einstellung auch während eines Verfahrens nach § 101 Satz 1 BetrVG rechtlich zulässig sein kann, ohne dass eine bereits vorgenommene Einstellung vor der nachträglichen Unterrichtung aufgehoben werden muss (LAG Düsseldorf 20.12.2016, Az. 14 TaBV 57/16).

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