Update im Baurecht - Bundes- und landesrechtliche Neuerungen im Überblick.
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Als Hauptsponsor des KEC präsentiert unsere Kanzlei auch 2017 das Sichtungscamp für den Eishockey-Nachwuchs in der Kölnarena 2.
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In einem Beschluss vom 08.02.2017 (Az. 4a O 37/15 ZV) hat sich das LG Düsseldorf im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens mit der Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung auseinandergesetzt was die Bewerbung von Produkten anbelangt, die zuvor mit dem patentgeschützten Verfahren hergestellt wurden (anknüpfend an BGH GRUR 2005, 665 – Radschützer).
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Die Juve azur-Redaktion hat CBH erneut als einen der 100 deutschen Top-Arbeitgeber ausgezeichnet. In Nordrhein-Westfalen liegt die Kanzlei gemeinsam mit der Deutschen Telekom, ThyssenKrupp und dem Bundeskartellamt an der Spitze.
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Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber eines zugleich als Namen geschützten fremden Unternehmenskennzeichens einen Anspruch auf Löschung einer gleichlautenden Internet-Domain haben kann.
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Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 12.01.2017 (14 O 353/15) entschieden, dass die Verwendung schlagwortartiger Zitate aus einem ePaper durch einen Medienanalysedienst nicht als Urheberrechtsverletzung zu qualifizieren ist.
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Ist die Verwertung von Ergebnissen einer verdeckten Videoüberwachung bereits nach den allgemeinen Grundsätzen zulässig, so folgt auch kein Verwertungsverbot aus der Missachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach den §§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 77 BetrVG (BAG, Urteil vom 22.09.2016 – 2 AZR 848/15).
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Das LG Hamburg hat in Anlehnung an die „Geburtstagszug“-Rechtsprechung des BGH entschieden, dass auch Biergebinde auf Bierdosen aufgrund eines „puristischen, reinen, unverfälschten Designs“ urheberrechtlich geschützt sein können (Urteil v. 07.07.2016, Az. 310 O 212/14).
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Das Kammergericht Berlin hat in einem Beschluss vom 17.10.2016, Az. 22 W 70/16, festgestellt, dass eine GmbH, die einmal durch Beschluss über die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse aufgelöst ist, nicht mehr fortgesetzt werden kann.
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Wenn der Impuls zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch den Arbeitgeber erfolgt, ist das für beide Seiten ein schwieriger Prozess. Solche Situationen lassen sich besser regeln, wenn sie mit echtem Interesse an einer guten beruflichen Zukunft des/der Betroffenen und mit Wertschätzung ablaufen. Wenn das Unvermeidliche eintritt, sollte man wissen, was dafür zu tun ist. Weitere Einzelheiten […]