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Landgericht Berlin – Erfindervergütung bei die Laufzeit eines Patents überschreitenden Bestell-/Liefervorgängen

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

In einem Urteil vom 20.06.2019 (Az. 16 O 440/12, unveröffentlicht) hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage der Vergütung von Lieferungen befasst, die u. a. auf Vertragsschlüssen vor Ablauf des zugrunde liegenden Patents und aufgrund von Optionen auf Lieferungen zu bestimmten Konditionen beruhten, die bereits vor dem Patentablauf vereinbart wurden.

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LG Koblenz – Irreführung über vermeintlichen Router-Zwang

Mit Urteil vom 24.05.2019 (Az. 4 HKO 35/18) hat das LG Koblenz entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn der Anbieter eines DSL-Anschlusses im Rahmen des Bestellvorgangs den unzutreffenden Eindruck erweckt, der Anschluss könne nur mit einem der angebotenen Router genutzt werden.

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VOB/B-Vertrag: Kostenerstattung für Mängel vor Abnahme grundsätzlich nur nach Kündigung

Das OLG Stuttgart hat sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28.05.2019 - 10 U 15/19) mit Mängelrechten vor der Abnahme bei einem VOB/B-Vertrag befasst und festgehalten, dass der Auftraggeber grundsätzlich keine Kostenerstattungsansprüche gegen den Auftragnehmer aufgrund einer mangelhaften Leistung hat, wenn er keine Kündigung des Vertrags ausspricht.

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EuGH: OTT-Dienste wie Gmail sind keine Telekommunikationsdienste

Dr. Sascha Vander, LL.M.

Der EuGH hat mit Urteil vom 13.06.2019, Az.: C-193/18 entschieden, dass der Google-Dienst Gmail keinen Telekommunikationsdienst im Sinne der europäischen Rahmenrichtlinie darstellt. Die Rahmenrichtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste. Die Entscheidung ist für sog. OTT-Dienste (over the top-Dienste), die keine eigenen TK-Netze betreiben, sondern für die Leistungserbringung bestehende Netzinfrastruktur nutzen, von erheblicher Bedeutung. Betroffen sind auch Dienste wie etwa WhatsApp.

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