Neben dem Landgericht Leipzig (Urteile vom 02.04.2019, Az. 05 O 1496/18 und 05 O 1512/18) hat nunmehr auch das Landgericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 06.06.2019, Az. 16 U 65/17) entschieden, dass es verboten ist, über das Internet ohne behördliche Erlaubnis in Deutschland kostenpflichtige Casino- und/oder Automatenspiele anzubieten bzw. für diese im deutschen TV zu werben.
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