Das OLG Karlsruhe hat im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass ein Suchmaschinenbetreiber, wie Google, nicht verpflichtet ist, Beiträge Dritter proaktiv auf Persönlichkeitsverletzungen hin zu überprüfen (Urteil v. 14.12.2016, Az. 6 U 2/15).
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