Was bringt der neue Landesentwicklungsplan NRW?

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist das Konzept für die räumliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Er ist ein wichtiges Planungsinstrument. Neben den raumordnerischen Entwicklungszielen werden im LEP NRW flächendeckend für NRW eine zentralörtliche Gliederung, landesbedeutende Häfen, Flughäfen und Großvorhaben, Flächen zum Schutz von Natur und Wasser sowie Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

I. Verfahren

Am 17.04.2018 hatte das Landeskabinett die Einleitung eines Änderungsentwurfs für den LEP NRW beschlossen mit dem Ziel, mehr Freiräume für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung zu schaffen. Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Insgesamt gingen mehr als 700 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen, Fachbehörden und Verbänden ein.

Nach Auswertung dieser Anregungen hat das Kabinett am 19.02.2019 die Änderung des LEP NRW beschlossen.

Am 12.07.2019 stimmte der nordrhein-westfälische Landtag den vom Landeskabinett beschlossenen Änderungen zu.

Seit dem 06.08.2019 ist der LEP NRW in Kraft getreten und hat damit den alten Landesentwicklungsplan 2017 abgelöst.

II. Die wichtigsten Änderungen

Flächenausweisung im ländlichen Raum

Die Kommunen erhalten mehr Flexibilität und können auch kleinere Ortsteile weiterentwickeln und stabilisieren. Gewerbliche Betriebe können erweitert und damit als wichtige örtliche Arbeitgeber gehalten werden. Eine weiterhin flächensparende Nutzung des Raumes bleibt wichtige planerische Zielsetzung.

Strukturwandel im Rheinischen Revier

Hier werden zukunftsträchtige Gewerbeflächenangebote unterstützt, die Region kann so die besonderen Herausforderungen für den Umbau des Braunkohlereviers in ein Zukunftsrevier besser schultern. Bedarfsgerechte Bauflächenentwicklung – Städte und Gemeinden können auf die steigende Bevölkerungsprognose reagieren und Bauland und umweltverträgliche Gewerbegebiete schnell und rechtssicher bereitstellen.

Regeln für die Windkraftnutzung

Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird weitgehend ausgeschlossen. Abstände von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sollen soweit wie möglich eingehalten werden. Das wird die Akzeptanz der Windenergienutzung erhöhen. Ziel ist ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und einem verantwortungsvollen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Potenziale der Solarenergie-Nutzung im Freiraum

Die Solarenergienutzung auf Brachen und baulich geprägten Konversionsflächen werden verbessert.

Gleichrangige Flughäfen

In Zukunft sind die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund, Paderborn/Lippstadt und Weeze/Niederrhein landesbedeutsam und dienen damit gleichrangig als Grundlage der dezentralen Luftverkehrsinfrastruktur im Land.

Erleichterte Ansiedlung industrieller Großvorhaben

Der bisher geltende Mindestflächenbedarf für eine Erstansiedlung oder einen ersten Vorhabenverbund wird für alle vier im LEP festgelegten Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben von 80 ha auf 50 ha reduziert. Damit werden auch nach internationalen Maßstäben entsprechende Ansiedlungen erleichtert.

Sparsamer Flächenverbrauch

Fläche ist ein endliches Gut, mit dem sparsam umzugehen ist, betont die Landesregierung. Gleichwohl habe sich der bisher gültige 5-Hektar-Grundsatz aber als unwirksames Instrument erwiesen, so dass er im Entwurf der Landesregierung im neuen LEP NRW gestrichen wird. Stattdessen gelte es, sich am Nachhaltigkeitsziel des Bundes zu orientieren, das vorsieht, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu senken.

III. Praxishinweis

Die Städte und Gemeinde in NRW erhalten in Zukunft wieder mehr Spielraum zur Ausweisung von Flächen für Wohnen und Gewerbe. Mit der LEP-Änderung wird mehr wirtschaftliches Wachstum und Flexibilität bei der Baulandausweisung ermöglicht. Damit erhalten die Regionen und Kommunen dringend benötigte Entscheidungsspielräume, um bestehenden Unternehmen attraktive Bedingungen zu bieten und Neuansiedlungen zu erleichtern.

Autor: Rechtsanwältin Vera Miller
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