Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den ca. 33,5 km langen Teilabschnitt der 380 kV-Freileitung von Sankt Hülfe nach Wehrendorf sowie der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold für die beiden nordrhein-westfälischen Abschnitte dieser Leitung auf dem Gebiet der Gemeinde Stemwede im Kreis Minden-Lübbecke Bestand haben. Die Leitung darf damit gebaut werden (Urteile vom 14.06.2017, Az. 4 A 10.16 und Az. 4 A 11.16, Az. 4 A 12.16, Az. 4 A 13.16, Az. 4 A 14.16, Az. 4 A 15.16).
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