Da könnte in Zukunft eine Menge Arbeit auf das Bundesverfassungsgericht zukommen.
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In seinem Urteil „Parametrierung eines Prüfstandes“ vom 27.04.2017 (Az. I-2 U 23/14) beschäftigt sich das OLG Düsseldorf mit dem Begriff des Anbietens im Sinne des § 9 Satz 2 PatG.
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Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 23.03.2017 (Az.: 16 O 153/16) entschieden, dass ein zwischen einem privaten Bauherrn und einem Architekten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Architektenvertrag vom Bauherrn innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann.
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Seitdem das OLG Dresden mit Divergenzvorlage vom 02.02.2017 - Verg 7/16 dem BGH eine Rechtssache vorgelegt hat, in der es galt, die Transparenz eines Schulnotensystems zu beurteilen, ist die Grundsatzentscheidung des BGH zu einer der umstrittensten Fragestellungen des Vergaberechts der letzten Zeit mit Spannung erwartet worden
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Der BGH befasst sich in seinem aktuellen Urteil abermals mit dem derzeit streitigen Problemfeld der Rückrufpflichten bei Unterlassungsansprüchen und beleuchtet hier erstmals näher die Thematik der verwirkten Vertragsstrafe bei entsprechenden Verstößen.
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Ina Scharrenbach, neue Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, will der Landesregierung ein Moratorium von zwölf Monaten vorschlagen.
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Das BAG hat entschieden, dass Vordienstzeiten im Beamtenverhältnis nicht bei der Berechnung der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs.3 TV-L zu berücksichtigen sind (BAG 29.06.2017 - 6 AZR 364/16).
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Mit seiner Entscheidung vom 29.06.2017 konkretisiert der BGH (Az. I ZR 9/16) die Voraussetzungen an den Nachweis eines Vorbenutzungsrechts bzw. einer Parallelschöpfung (vgl. § 41 Abs. 1 GeschmMG/DesignG).
Rechte aus einem eingetragenen Design/Geschmacksmuster können mit dieser Regelung nicht gegenüber Dritten geltend gemacht werden, die im Inland ein identisches Muster, das unabhängig von einem eingetragenen Geschmacksmuster entwickelt wurde, gutgläubig in Benutzung genommen oder wirkliche und ernsthafte Anstalten zu einer solchen Benutzung getroffen haben. Der BGH stellt mit der vorliegenden Entscheidung klar, dass im Ausland getroffene Vorbereitungshandlungen für die Entstehung eines solchen Vorbenutzungsrechts nicht ausreichen, sondern vielmehr eine ernsthafte Vorbereitungshandlung in Deutschland stattgefunden haben muss.
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Das Oberlandesgericht München hat sich in seinem Urteil vom 07.02.2017 (Az. 9 U 2987/16 Bau) mit der Frage befasst, ob die Bauüberwachung ein Dienstvertrag sein kann. Antwort: ja!
Ein Architekt, der auch Leistungen erbringt, die den Leistungsphasen 7 und 8 zuzuordnen sind, schuldet dann keinen Werkerfolg, wenn er bei einem Gesamtüberblick des Leistungsbildtextes nicht die Verantwortung für seine Leistungen trägt.
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