Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 28.04.2016 verkündeten - und unlängst veröffentlichten - Urteil unter dem Aktenzeichen 20 K 583/14 festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen – nunmehr klagenden – Fußballfan durch das Polizeipräsidium Köln an den 1. FC Köln rechtswidrig war.
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