In seiner Entscheidung vom 11.05.2017 (Az. 6 U 76/16) hat das OLG Frankfurt a. M. konstatiert, dass ein Vergleich zweier Produkte im Rahmen eines Artikels in einer Fachzeitschrift, der für eines der Produkte nachteilig ist, grundsätzlich nicht als geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Nr. 1 UWG qualifiziert werden könne.
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